Die Weisungsänderungen haben massgelichen Einfluss auf die Gleitschirm Pilotenausbildung und -prüfung, die Gleitschirm Biplace1 & Fluglehrer Praxisprüfung "Soloflüge", sowie die gesamte Delta Biplace- und Fluglehrer-Ausbildung. Nachfolgend die Details unterteilt nach Sparten und Stufen:
Das BAZL hat den wichtigen Änderungen der Gleitschirm Pilotenausbildung und -prüfung zugestimmt. Mit diesen Änderungen werden Selbständigkeit und Fähigkeiten gestärkt sowie Risiken an der Prüfung reduziert. Sie sind gültig per 1. Januar 2024. Alle Fluglehrer wurden bereits via Newletter Ende Juni informiert. Weitere Details folgen im nächsen Fluglehrer-Niewsletter.
- Die Grundausbildung muss neu einen überwachten Alleinflug enthalten. Beim Alleinflug ist keine Fluglehrerin und kein Fluglehrer vor Ort. Die Aufsicht wird v.a. durch Briefing und Erreichbarkeit via Funk/Tel sichergestellt.
- Der Landekreis wird ersetzt durch drei verschiedene Landeflächen à 900 m2 (Kreis, Rechteck und Piste), die vom Prüfungsexperten gewählt werden.
- Die anderen Teile der Prüfung werden strenger beurteilt (Startvorbereitung, Start, Manöver, Landeeinteilung).
Der SHV beantragt beim BAZL eine Anpassung der Gleitschirm - Biplace1 & Fluglehrer - Soloprüfung per 1.1.2024. Diese Prüfung ist die klar schwierigste Praxisprüfung und quasi der Eintrittstest für zukünftige Biplacepiloten und Fluglehrer. Weil es immer einfacher zu fliegende drehfreudige Leicht-Schirme mit erweitertem Gewichtsbereich gibt, die Pendelbewegungen stark dämpfen, wurde die Prüfung immer einfacher – zu einfach. Eine Arbeitsgruppe aus Prüfungsexperten, Testpiloten und Fluglehrern hat nach vertiefter Analyse vorgeschlagen, dass nur noch Gleitschirme mit einer Flügelstreckung (ausgelegt) von mindestens 5 zugelassen sind. Mit dieser zusätzlichen Anforderung werden genau jene Gleitschirme von der Prüfung ausgeschlossen, die ein Bestehen dieser Prüfung ohne ausreichende Pilotenskills ermöglichen.
Der Vorstand hat der Überarbeitung der Delta-Biplace- und Fluglehrerausbildung zugestimmt und das BAZL um Genehmigung gebeten. Eine Arbeitsgruppe hat die Änderungen erarbeitet. Zu ihren Vorschlägen fand eine Vernehmlassung bei allen Delta-Fluglehrern statt. Die neue Delta-Biplace- und Fluglehrerausbildung ist nun den entsprechenden Gleitschirm-Ausbildungen sehr ähnlich. Weil die Rahmenbedingungen im Bereich Delta aber grundlegend anders sind, wurden einige massvolle Erleichterungen umgesetzt. Eine Übergangsregelung ermöglicht eine klare und einfache Umsetzung. Sobald die neuen Weisungen genehmigt sind, informiert der SHV wieder.