Sobald der Wohnsitz in die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein verlegt wird, ist das Erlangen eines Schweizer Brevets in der entsprechenden Kategorie obligatorisch.
Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein mit ausländischem Brevet
Inhaber eines nicht in der Schweiz ausgestellten Hängegleiterbrevets können je nach Herkunftsland eine vereinfachte Zulassung zum Schweizer Pilotenbrevet beantragen. Die Anträge müssen immer schriftlich inklusive aller Nachweise erfolgen. Es bestehen folgende vereinfachte Zulassungen:
- Solo-Pilot IPPI 4
- Registrierung beim SHV und Antrag per E-Mail an info@shv-fsvl.ch mit einem Scan oder Fotos von Brevet/Lizenz und IPPI-Karte senden.
- Der SHV prüft die Unterlagen und stellt einen Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung aus, welcher für die praktische Teilprüfung mitgebracht werden muss.
- Theoretische Prüfung Pilot ablegen (CHF 125.-).
- Vorfliegen bei einer Flugschule zur Einstufung der Fähigkeiten/Anzahl der zu absolvierenden Höhenflüge (ohne Erfahrung regulär 50) Die Flugschule entscheidet über die benötige Anzahl Höhenflüge, um die Bestätigung zur Prüfungsreife auf dem Ausbildungskontrollblatt zu geben. Der Alleinflug (Nachweis im Flugbuch) ist Pflicht.
- Anmeldung an die praktische Prüfung Pilot via SHV-Website (CHF 125.-) und Überreichen des Schreibens "vereinfachte Zulassung" an den Prüfungsexperten.
- Solo-Pilot IPPI 5
Deutsche oder österreichische Piloten mit Überlandberechtigung / B-Schein haben auch ohne IPPI-Karte Anrecht auf diese vereinfachte Zulassung.
- Registrierung beim SHV und Antrag an info@shv-fsvl.ch mit einem Scan oder Fotos von Brevet/Lizenz und IPPI-Karte senden.
- Der SHV prüft die Unterlagen und stellt einen Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung aus, welches an die Prüfung mitgebracht werden muss.
- Pilot meldet sich selbst via Website für eine Theorieprüfung Pilot an (nur Teil Gesetzgebung, Preisauswahl 1-2 Fächer, vereinfachte Zulassung) und überreicht den Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung dem Prüfungsexperten.
- Nachdem die Theorieprüfung bestanden wurde und das genannte Zulassungsschreiben dem SHV vorliegt, erhält der Pilot das Schweizer Brevet Pilot Solo ausgestellt.
- Biplace / Tandem IPPI 6
- Registrierung beim SHV und Antrag an info@shv-fsvl.ch mit einem Scan oder Fotos von Brevet/Lizenz, IPPI-Karte, Flugbuch und Empfehlungschreiben (falls vorhanden) senden.
- Der SHV prüft die Unterlagen und stellt einen Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung aus.
Zum vereinfachten Erlangen des Schweizer Biplace / Tandembrevets wird in zwei Fällen unterschieden:
Biplace / Tandempilot mit wenig Erfahrung:
Die Stufe Biplace 1 entfällt. Es muss die gesamte Biplace 3 Ausbildung (inkl. Teilprüfung Biplace 1 Soloflüge) gemäss Weisung absolviert werden.Biplace / Tandempilot mit viel Erfahrung:
Die Stufe Biplace 1 entfällt. Die nachfolgenden Teilprüfungen müssen in der genannten Reihenfolge bestanden werden:- Theorie Biplace 3 (inkl. Fach Passagierbetreuung)
- Praxisprüfung Biplace 1 Solo
- Praxisprüfung Biplace 3 Doppelsitzerflüge
- Fluglehrer/in
Für eine vereinfachte Zulassung zum Fluglehrer-Brevet oder Fluglehreraspiranten-Brevet wird im Einzelfall entschieden. Bei vorhandenen Qualifikationen bitte den Antrag mit allen Nachweisen per E-Mail an info(at)shv-fsvl.ch senden.
- Speedflying
Ausländische Speedflyingpiloten benötigen in jedem Fall die Schweizer Breveterweiterung Speedflying.
Da im Speedflying international noch keine einheitlichen Regelungen herrschen (wie z.B. der IPPI Level beim Delta- und Gleitschirmfliegen), ist diese Breveterweiterung für alle Piloten zwingend. Dies unabhängig davon, ob sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Grundlage für die Speedflying-Erweiterung ist ein Gleitschirmbrevet mit IPPI Level 4 oder 5.
Detaillierte Angaben zur regulären Ausbildung, Prüfungen und Weisungen sind hier zu finden.
APPI - Association of Paragliding Pilots and Instructors
Eine APPI-Lizenz wird in der Schweiz nicht offiziell anerkannt und berechtigt nicht zum Fliegen in der Schweiz.
In manchen Ländern ist APPI das offizielle Ausbildungssystem, allerdings wird jenes in der Schweiz nicht anerkannt und es bestehen keine Vereinbarungen dazu.
Kosten Anerkennung ausländische Lizenz
Pilot Solo IPPI Level 4 und 5:
CHF 125
Fluglehrer:
CHF 250