Weisungen
Ausbildung Biplace 3
Falls du nicht nur mit Piloten, sondern auch mit richtigen Passagieren fliegen möchtest, solltest du den Ausbildungsweg zum Biplace 3 Piloten in Angriff nehmen. Dieser enthält Pflichtflüge, Kurse und Prüfungen. Für die nachfolgenden 3 Punkte (Theorie, Passagierbetreuung, Soloflüge) besteht keine vorgeschriebene Reihenfolge.
- Teilprüfung Theorie: Die Theorieprüfung findet wie jene für Piloten im Multiple-Choice-Verfahren statt, beeinhaltet jedoch das zusätzliche Fach "Passagierbetreuung". Die Voraussetzungen sind: 20. Altersjahr vollendet + Inhaber der Lizenz Biplace Stufe 1. Die Biplace 3 Theorieprüfung kann anlässlich jeder Theorieprüfung für Piloten absolviert werden. Dazu bei der Einschreibung Prüfungsart Biplace 3 auswählen. Voraussetzung ist die Biplace 1 Lizenz.
- Kurs Passagierbetreung: Dieser Kurs ist obligatorischer Bestandteil der Ausbildung und wird mit einer schriftlichen Lernkontrolle abgeschlossen. Die Lernkontrolle beinhaltet Fragen zu Kursinhalten, welche an diesem Tag behandelt werden. Der Kurs kann ab Beginn der Biplace 3 Ausbildung (also nach bestandener Biplace 1 Ausbildung) absolviert werden. Bitte achte bei der Kursanmeldung auf die Sprache des jeweiligen Kurses.
Achtung: Der Kurs findet jeweils nur in einer Sprache statt.
Region 2-4 in Deutsch. Region 1 in Französisch.
Für den Kurs Passagierbetreuung muss kein Passagier organisiert werden.
- Teilprüfung Soloflüge: (entfällt falls anlässlich Biplace-1-Ausbildung absolviert). Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen gemäss Weisungen Biplace 1 (SIKU, 50km-Flug, 2 Jahre Brevet, 200 Flüge) müssen für die Teilnahme erfüllt sein.
- Teilprüfung Doppelsitzerflüge
Für die Teilnahme an dieser Abschlussprüfung müssen obige 3 Punkte plus weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese entnimmst du am einfachsten den Weisungen. Falls du zur Teilprüfung einen Schüler mitnimmst, brauchst du dazu das schriftliche Einverständnis seines Fluglehrers auf dem Dokument Bescheinigung "Flugschüler als Passagier" (siehe Downloads).
Das Kontrollheft der 30 Flüge "Flugnachweise 30 Flüge" (siehe Downloads) muss an der Prüfung jeweils vorgewiesen werden.
Als Biplace 3 Pilot kannst du Doppelsitzerflüge mit Passagieren durchführen, sei dies gewerbsmässig oder nicht. Im Falle von gewerbsmässigen Flügen muss der Titel jedoch im 3-Jahresrythmus erneuert werden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Erneuerung des Biplaceausweises
Der Doppelsitzerausweis Biplace 3 (gewerbsmässige Flüge) ist auf 3 Jahre beschränkt. Der Titel muss vor Ablauf in Eigenregie um jeweils weitere 3 Jahre verlängert werden. Die 3 Jahresfrist für die Erneuerung beginnt jeweils per 1.1. des Folgejahres, nach Erhalt der Biplace 3 Lizenz. Zur Verlängerung gibt es 3 Möglichkeiten:
- Insgesamt mindestens 50 Doppelsitzerflüge; davon mindestens 10 pro Jahr (Nachweis mit Name von Pilot, Passagier, Flugort, Datum) sammeln
oder - einen Passagierbetreuungskurs absolvieren,
oder - die praktische Teilprüfung Biplace 1 "Teil Biplaceflüge" absolvieren
Alle Nachweise sind in Eigenverantwortung zu führen und müssen nur auf Verlangen dem SHV vorgewiesen werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Piloten, die Anforderungen zu erfüllen. Bei Unfällen und Haftungsfragen können Behörden und Versicherer die Nachweise einfordern. Nachweise sind lückenlos zu führen und 6 Jahre bei sich aufzubewahren!
Erlischt die Gültigkeit des Biplace 3 Ausweises, sind mit Passagieren keine gewerbsmässigen Flüge (Ausweis Biplace 2) mehr erlaubt. Eine verfallene Lizenz kann durch einen Passagierbetreuungskurs oder das Bestehen einer Biplace 1 Tandemprüfung für 3 Jahre erneuert werden.
Brevetierter Pilot
Biplace Stufe 1
Pilot - Pilot/Schüler zu Ausbildungszwecken
Biplace Stufe 2
Pilot - Passagier, nicht gewerbsmässig
Erneuerung
Biplace Stufe 3
Pilot - Passagier, gewerbsmässig
Biplace-Versicherung
Eine spezielle Biplace-Haftpflicht-Versicherung ist bei jedem Biplaceflug gesetzlich vorgeschrieben.
Hier findest du detaillierte Infos zu den Versicherungen