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Electric drive

Der Elektroantrieb ist für Gleitschirme, Deltas und Starrflügler eine Aufstiegs-Alternative für den Einstieg in die Thermik. E-Hängegleiter gehören seit 2016 zum SHV. Wichtig ist u.a.: Starts und Landungen sind nur auf Flugfeldern und mit Zustimmung des Flugplatzchefs erlaubt. Siehe weiter unten im Ordner «Flugfelder».

  • Rechtliche Grundlagen

    Die rechtliche Grundlage ist die «Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» (VLK). Grundsätzlich sind Hängegleiter mit und ohne Elektroantrieb gleichgestellt. Artikel 14 enthält allerdings Sonderbestimmungen:

    • Starts und Landungen ausschliesslich von einem Flugfeld (Ausnahme: Landungen aus Sicherheitsgründen)
    • Bewilligung des Flugplatzleiters
    • Zulassung des Geräts gemäss deutschen Lufttüchtigkeitsanforderungen Aufgrund der Flugfeldpflicht gelten zudem die dortigen Anforderungen (insb. Funk).
  • Zugelassene Elektroantriebe

    Zugelassen sind Elektroantriebe für Gleitschirme, Deltas und Starrflügler als Fussstarter oder als Trike. Sie müssen den Lufttüchtigkeitsanforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart Fussstart-UL und Trike entsprechen. Jeder Pilot muss prüfen, dass der Hersteller diese Anforderungen erfüllt.

  • Ausbildung und Prüfung

    Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Gleitschirm-, Delta- oder Starrflügler-Brevet. Zugelassen zur Ausbildung sind zusätzlich auch Piloten, die eine Bestätigung eines Fluglehrers vorweisen können, dass sie alleinflugtauglich sind. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt bei einem Fluglehrer. Die Liste der Fluglehrer findest du weiter unten.

    Theoretische Prüfung in den Fächern Wetterkunde, Gesetzgebung/Vorschriften, Materialkunde/Technik und Flugpraxis. Sie wird mündlich oder schriftlich bei der Flugschule abgelegt. Die Anforderungen an den Funk legt das BAZL fest.

    Praktische Prüfung: Voraussetzung sind mindestens 20 Starts, Platzrunden und Landungen sowie eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung.
    Die Prüfungsaufgaben sind: Flug- und Startvorbereitung (Briefing), Start, 8-Figur (Horizontalflug), Touch and go, Landeanflug, Landung in einem markierten Landefeld mit einer Länge von 100 m und Funksprüche.

  • Fluglehrer für Elektrohängegleiter
  • Ausländische UL-Lizenz

    Der Inhaber einer ausländischen UL-Lizenz profitiert von einer erleichterten Zulassung. Es wird individuell geprüft, welche Teile der theoretischen und praktischen Prüfung zu absolvieren sind, jedoch mindestens: Checkflug bei einem Fluglehrer, Theoriefach Gesetzgebung und Vorschriften. Es ist noch offen, wann das Sachgebiet Flugfunk (Fach 90) und die Radiotelefonie absolviert werden muss.

  • Flugfelder

    Hängegleiter mit Elektroantrieb dürfen nur auf Flugfelder starten und landen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Flugfeldleiters.

    Die offiziellen Informationen über die Flugfelder sind auf der Webseite des BAZLs ersichtlich.

    Informationen zur Nutzung der Flugfelder für Hängegleiter mit Elektroantrieb sind auf der Webseite des Vereins Elektroflug Schweiz zu finden.

    Aussenlandungen sind erlaubt, falls eine sichere Rückkehr zum Flugfeld nicht möglich ist.

  • Funk

    Die Anforderungen an den Funk legt das BAZL fest.

  • Versicherung

    Jeder Halter eines Hängegleiters muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung haben. Der SHV bietet eine kostengünstige Prämie für seine Mitglieder an.

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