Bundesgerichtsentscheid in Sachen Südanflug Bern

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern abgelehnt


Anfangs Juli hat uns das Bundesgericht seinen Entscheid in Sachen Südanflug Bern mitgeteilt: Die Beschwerde der Segelfluggruppe Bern, bei der wir als Partner dabei waren, wurde abgewiesen. Uns erstaunt insbesondere die knappe Begründung bezüglich Verhältnismässigkeitsprinzip. Momentan herrscht in Bern kaum Linienverkehr und eine derartige Vergrösserung der TMA ist geradezu absurd. Doch wurde dem seitens Bundesgericht nicht Rechnung getragen. Somit kann das BAZL das Luftraumverfahren starten. Auch bei diesem wird der SHV involviert sein und versuchen, die Auswirkungen auf die Hängegleiter, insbesondere für unsere Deltakollegen an der Falkenfluh, so gering wie möglich zu halten. Und letztlich steht uns dann auch bei diesem Verfahren der Rechtsweg offen.

Urteil

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