Nachtflüge mit Hängegleitern

Nachtflüge sind zwischen 22 und 6 Uhr doch erlaubt. Zudem gab es einige Anpassungen beim Ausfüllen der Flugpläne.

Genauere Abklärungen innerhalb des BAZLs haben ergeben, dass das Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr nun doch nicht auf Hängegleiter angewendet werden muss. Dieses gilt nur für Motorflugzeuge resp. deren Flugplätze, weshalb wir Nachtflüge ausserhalb von Flugplätzen auch nach 22 Uhr durchführen dürfen.

Weiter sind erfreulicherweise beim letzten Vollmond zahlreiche Flugpläne bei Skyguide eingegangen. Skyguide hat uns hierzu gebeten, die Flugplanangaben noch etwas zu verbessern, weshalb das Infoblatt inkl. dem Muster des Flugplanformulars angepasst wurde. Die Änderungen im Text wurden gelb markiert.

Infoblatt

 

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