Luftwaffe führt erweiterte Nachtflugzeiten für unbegleitete Flüge des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 95) ein

 

Bis dato konnte die Luftwaffe mit dem ADS 95 in der Nacht von 22.00 Uhr (Lokalzeit) oder Ende der bürgerlichen Abenddämmerung HRH*(je nach dem, was später ist) bis 06.00 Uhr (Lokalzeit) oder Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung HRH* (je nach dem, was früher ist) in den Luftraumklassen G und E ohne Begleitflugzeug operieren. Am Tag finden diese Flüge mit Begleitflugzeug statt. Neu wird die Luftwaffe ab Oktober 2016 mit der Einführung der erweiterten Nachtflugzeiten für unbegleitete Drohnenflüge beginnen. Dafür wurden in einem Projekt zur Ausdehnung der unbegleiteten Drohnenflüge auf die Nachtzeiten vor 22.00 Uhr bzw. nach 06.00 Uhr Vertreter aller Luftraumbenutzer miteinbezogen. Was aber bedeutet dies nun? In der angesprochenen Zeitphase unterliegen die Lufträume Klasse G und E einer Mischnutzung durch alle Sparten der Aviatik, sofern sie die jeweiligen gültigen Vorschriften und Regulationen einhalten. Das ADS 95 wird sich nahtlos in diese bereits bestehende Nutzung des Luftraumes einfügen. In der Regel werden die Aufklärungsflüge, bei welchen immer eine Mindestflughöhe von min. 1000ft/AGL eingehalten wird, mehrheitlich im Mittelland stattfinden. Sie werden ohne Begleitflugzeug durchgeführt. Gestartet wird ab den Militärflugplätzen Emmen, Payerne oder Locarno. Sofern parallel zum Drohnenflugdienst nicht auch noch weiterer militärischer Nachtflug hinzu kommt, bleiben die entsprechenden Kontrollzonen in der Regel inaktiv. Die unbegleiteten Drohnenflüge werden immer mittels NOTAM/DABS angekündigt. Das NOTAM/DABS beinhaltet eine Telefonnummer des Operation Center ADS, welches für die Koordination geplanter Hängegleitflüge während der Nacht kontaktiert werden kann. Die Luftwaffe empfiehlt den Hängegleitpiloten diese Möglichkeit zur Koordination zu nutzen.

Autor: Pressestelle der Luftwaffe

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