Fluggebiete

Luftraumverletzungen

Luftraumverletzungen vermeiden

Ob Dübendorf, Les Eplatures oder Reichenbach, ein geordneter Betrieb kann nur gewährleistet sein, wenn sich alle Benützer des Luftraums an die Vorgaben halten. Leider sind in letzter Zeit einige Luftraumverletzungen vorgekommen. Das darf im Hinblick auf die Sicherheit der Luftverkehrsteilnehmer nicht sein. Zu glauben, dass der Freizeitpilot bei der Gestaltung des Luftraums ein gewichtiges Wort mitzureden hat, ist illusorisch. Um so wichtiger ist es, dass wir uns dem heutigen Luftraum annehmen und uns darin korrekt verhalten. Wir müssen  zeigen, dass wir mit gemischten Lufträumen (IFR / VFR), speziellen Regelungen und temporären Freigaben umgehen können. Mit der steigenden Leistung der Hängegleiter ist es nicht nur mehr ein Problem der Streckencracks, nein, es geht dich und mich Alltagsflieger an.

Um Negativmeldungen wie „Fastzusammenstösse mit Hängegleitern im kontrollierten Luftraum“ zu verhindern, ist jeder Pilot gefordert, sich vor dem Flug mit den Begebenheiten des Fluggebietes und der Flugroute vertraut zu machen.

Was das Gesetz erlaubt

Fluggebiete:

  • Ist mein Kartenmaterial gültig?
  • Sind meine GPS-Daten aktuell?
  • Kenne ich die lokalen Flugbeschränkungen?

 

Verbandspolicy - Verfahren bei Luftraumverletzungen
Einleitung
Der SHV verfügt seit 2014 eine Policy zum Umgang mit Luftraumverletzungen. Der Vorstand, die Geschäftsstelle und der Luftraumbeauftragte stehen in einem gewissen Dilemma, wenn Namen von Piloten, die eine Luftraumverletzung begangen haben, bekannt sind. Das Dilemma kann wie folgt beschrieben werden: Einerseits ist der Luftraum unser wichtigstes Gut und wir setzen uns stark dafür ein, unsere Freiheiten zu behalten. Schwerwiegende Regelverletzungen können dazu führen, dass diese Freiheiten beschränkt werden. Schwere Unfälle könnten dazu führen, dass unser Sport massiv eingeschränkt wird. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haben schwerwiegende Regelverletzungen Sanktionen zur Folge. Diese Androhung von Sanktionen soll die Sensibilität bei den Piloten hoch halten. Letztlich haben wir ein Interesse daran, dass schwere Luftraumverletzungen auch sanktioniert werden. Die allermeisten Piloten halten sich ja sehr gut an die Vorschriften. Andererseits fällt es dem Verband schwer, eigene Mitglieder den Behörden zu melden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörden Anzeigen durch den SHV oder gar Selbstanzeigen, die eigentlich eine Straffreiheit oder zumindest eine Strafmilderung zur Folge haben sollten („Just-Culture“), als Grundlage für eine Verurteilung ohne Rücksicht darauf nehmen.

Vorgehen
Geht eine Information zu einer Luftraumverletzung formell oder informell ein (an die Geschäftsstelle, den Luftraumbeauftragten oder via Xcontest an einen CCC-Auswerter), ist ein Verfahren eröffnet oder sonst genügend beweiskräftig dokumentiert und ist der Name des Piloten bekannt oder wird später bekannt, kontaktiert der SHV den Piloten per Mail mit folgendem Inhalt:
- Hinweis auf die Luftraumverletzung
- Aufforderung eine Begründung abzugeben (nach Eingang der Begründung in der Regel keine weiteren Massnahmen)
- Hinweis, dass eine Selbstanzeige via aviationreporting.eu unter Umständen eine Strafmilderung oder Straffreiheit zur Folge haben könnte. (Diese Meldung gelangt dann automatisch ans BAZL).
Bei sehr schweren Luftraumverstössen (Beispiele: unmittelbare Gefährdung anderer Luftfahrzeuge) kann der SHV weitere Schritte (zB. Anzeige ans BAZL) einleiten.
Der SHV kontrolliert lediglich sein eigenes Portal (XContest-Schweiz) systematisch durch die Auswerter. Er führt keinerlei Kontrollen auf anderen Portalen durch und stellt keine Nachforschungen bei Anbietern dieser Plattformen an, um nicht öffentlich sichtbare Namen zu eruieren. Äusserst schwerwiegende Verletzungen, die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer Luftraumbenützer darstellten, bleiben vorbehalten.

Verbandsinterne Sanktionen
Es wird zwischen leichten und schweren Luftraumverletzungen unterschieden:
- Leichte Luftraumverletzungen werden verbandsseitig nicht sanktioniert. XC-Schweiz-Flüge werden jedoch gestrichen. Hinweis: Das BAZL spricht bei leichten Verletzungen Verweise oder Bussen im tiefen dreistelligen Bereich aus.
- Schwere Luftraumverletzungen können zusätzlich zur BAZL-seitigen Sanktionierung eine Sanktion durch den Verband zur Folge haben. Folgende Massnahmen sind möglich: schriftliche Ermahnung / Ausschluss aus dem CCC / bei besonders schweren Fällen und uneinsichtigen Piloten, wenn Wiederholungsgefahr besteht: Ausschluss aus dem Verband
Über die BAZL-Sanktionen entscheidet die zuständige BAZL-Stelle. Es kann aber sein, dass der SHV um seine Meinung angefragt wird. Der SHV kann eine Stellungnahme abgeben.
Ist ein Sanktionsverfahren beim BAZL hängig, wartet der SHV in der Regel, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist.

Die vorliegende Regelung (Stand 2023) ist bis auf Widerruf gültig.

Gefährliche Begegnungen und Luftraumverletzungen melden

Auch Hängegleiterpiloten dürfen selbst erlebte oder beobachtete gefährliche Begegnungen, Annäherungen oder Luftraumverletzungen durch andere Flugzeuge melden. Das ist sinnvoll, denn Zusammenstösse in der Luft sollen unbedingt vermieden werden! Solche Vorkommnisse können ab sofort anonym auf folgendem Portal gemeldert werden: "European Aviation Safety Reporting".

Mehr Informationen und Link zum Meldeformular

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