Update: Rekurs im Fall Alp Schrina

 

Die Einsprachen gegen ein Startverbot bleiben vorerst erfolglos. Die Gemeinde Walenstadt hat die Einsprachen gegen das Flugverbot ab der Alp Schrina abgelehnt (siehe Link unten). Der SHV prüft nun die Begründung der Gemeinde und das weitere Vorgehen in Absprache mit der IG Walensee. Der Entscheid ist gemäss einer ersten Einschätzung schwer verständlich.

Der SHV hat in Absprache und mit Unterstützung der IG Walensee und des GC Spitzmeilen Rekurse gegen das Startverbot auf der Alp Schrina organisiert. Wir haben auf einen öffentlichen Aufruf verzichtet. Es ist nicht mehr sinnvoll, dass möglichst viele Piloten den weiteren Rechtsweg beschreiten. Es reicht, dass nun einige Piloten und die betroffenen Organisationen aus der Region den Rekurs einreichen. Die rechtliche Situation und allfällige andere Massnahmen ausserhalb des rechtlichen Rahmens werden weiterhin geprüft. Der SHV dankt vielmals herzlich für das grosse Engagement der Beteiligten!

Zurzeit besteht kein Startverbot. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ein allfälliges Startverbot müsste mit Hinweistafeln vor Ort bekannt gemacht werden. Ein Rekurs gegen den Entscheid würde das Startverbot um einige Zeit aufschieben.    

Der SHV dankt der IG Walensee (ein Zusammenschluss einiger Flugschulen und privaten Piloten und Pilotinnen) für ihren grossen Einsatz zum Erhalt des Fluggebiets.

https://publikationen.sg.ch/ekab/00.076.851/publikation/

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