Sonderregelung in der 5km-Zone bei Hausen am Albis

In der 5km-Zone um den Flugplatz Hausen am Albis konnte bezüglich Blindmeldungen eine spezielle Regelung gefunden werden.

 

Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK) Artikel 9.a müssen Hängegleiter unterhalb von 600m über dem Flugplatz 5km Abstand zu den Pisten eines Flugplatzes ohne CTR einhalten. Laut Auskunft des BAZL sind Blindmeldungen zur Umgehung dieser Regelung nur dann zulässig, wenn der Flugplatzleiter dies für seinen Flugplatz zugesagt habe.
Im Falle des Flugplatz Hausen am Albis konnte mit dem Flugplatzleiter eine solche Spezialregelung gefunden werden:
Ab sofort darf nordöstlich der Albiskette nach erfolgter Blindmeldung auf 130.755 in diese Zone eingeflogen werden.

Bitte beachte, dass dies nur für den Flugplatz Hausen gilt. Weitere Flugplätze, bei denen Spezialregelungen gefunden werden konnten, findest Du hier: https://www.shv-fsvl.ch/sicherheit/luftraum/

Piloten und Clubs, die Spezialregelungen auch für andere Flugplätze wünschen, sind aufgerufen, sich mit den entsprechenden Flugplatzleitern in Verbindung zu setzen. Der SHV unterstützt bei Bedarf gerne. Falls eine allgemein gültige Regelung vereinbart werden kann, setzt der SHV diese auf die Homepage.

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