Südanflug Bern

Der SHV hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zusammen mit der Segelfluggruppe Bern ans Bundesgericht weitergezogen.


19.11.19
Aus verschiedenen Gründen hat der SHV entschieden, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht selber, sondern zusammen mit der Segelfluggruppe Bern ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Beschwerde wurde termingerecht am 18.11.19 eingereicht. Insofern erlangt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgültigkeit und das Luftraumverfahren wird weiterhin nicht gestartet.
Hauptargumente unserer gemeinsamen Beschwerde sind die Unverhältnismässigkeit der zu erwartenden Luftraumeinschränkungen, die Verletzung des rechtlichen Gehörs während des Verfahrens und eine Verletzung von Treu und Glauben aufgrund der nachträglichen Trennung von Luftraum- und Plangenehmigungsverfahren.

Das gesamte Dossier findest Du hier.

 

29.10.19
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Oktober 2019 das Urteil betreffend Südanflug Bern gefällt und uns das Urteil zugestellt. Wir prüfen momentan zusammen mit dem AeCS, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird und werden zu gegebener Zeit hier wieder informieren. Das Luftraumverfahren wird erst nach Rechtsgültigkeit dieses Urteils gestartet. Mir einer Umsetzung ist nicht vor März 2021 zu rechnen.

Pressemitteilung "Cockpit"

 

22.2.18
Mitte Januar hat das BAZL den seit längerem erwarteten Entscheid nun gefällt: Nicht ganz unerwartet wurde das satellitengestützte Anflugverfahren auf die Piste 32 in Bern-Belp (Südanflug) bewilligt.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/aktuell/Medienmitteilungen.msg-id-69569.html

Der vermutlich nötige kontrollierte Luftraum dazu ist zwar nicht Teil dieser Genehmigung, sondern muss noch ausgearbeitet und bewilligt werden. Dennoch hat der SHV einen Anwalt mit grosser Facherfahrung im Bereich Luftfahrt engagiert, um abzuklären, wie die Chancen eines Weiterzugs an das Bundesverwaltungsgericht liegen. Zusätzlich hat auch der Aeroclub der Schweiz (AeCS), mit dem der SHV seit Jahren im Bereich Luftraum eng zusammenarbeitet, zwei weitere Gutachten erstellt. Aufgrund derer wurde beschlossen, gemeinsam mit dem AeCS gegen die BAZL-Verfügung zum Betriebsreglement, das das eigentliche Anflugverfahren beinhaltet, eine Teilbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, was fristgerecht erfolgte. Über den weiteren Verlauf wird hier zu gegebener Zeit wieder informiert.

So oder so wird sich der SHV bei der Anhörung zur Luftraumänderung und in direkten Gesprächen mit dem Flughafen nach Kräften einsetzen, um Verbesserungen für die betroffenen Gebiete zu erzielen. Laut Auskunft des BAZL wird der Luftraumprozess aber erst gestartet, wenn das Bundesverwaltungsgericht einen rechtsgültigen Entscheid gefällt hat, was somit noch etwas Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Sollten die Ergebnisse der Verhandlungen und der Entscheid bezüglich des Luftraums nicht in unserem Sinne sein, wird der SHV den Gang an die Gerichte zu gegebener Zeit erneut prüfen. Mit einer Einführung des Südanflugs ist nicht vor Frühling 2020 zu rechnen.

Der SHV unterstützt die lancierte Petition zur Schliessung des Flughafens Bern nicht. Die Petition kann aber als Hilferuf der betroffenen Hängegleiterpiloten verstanden werden. Tatsächlich sind viele beliebte Fluggebiete vom geplanten Südanflug bedroht. Deshalb setzt sich der SHV schon seit Projektstart für Optimierungen ein. Zahlreiche Gespräche und Stellungnahmen haben aber nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Viele Hängegleiterpiloten sind deshalb verärgert und halten den Südanflug für unverhältnismässig.

 

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