Umwelt

Wildschutz

Gemeinsam mit Adlern durch die Alpen gleiten? Das soll auch zukünftigen Generationen von Pilotinnen und Piloten möglich sein. Darum leistet der SHV einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität im Alpenraum.

Ausgangslage

Rund ein Drittel der in der Schweiz vorkommenden Arten und fast die Hälfte der Lebensraumtypen sind gemäss Bundesamt für Umwelt BAFU bedroht. Neben anderen Faktoren übt Freizeitsport, darunter auch Hängegleiten, Druck auf die Artenvielfalt und die verschiedenen Lebensräume aus.

Im Rahmen der Umsetzung der vom Bundesrat 2012 verabschiedeten Biodiversitätsstrategie Schweiz, des 2017 verabschiedeten Aktionsplans Biodiversität sowie der Revision des nationalen Jagdgesetzes ist anzunehmen, dass der Druck auf die Kantone zur Schaffung von Wildruhezonen und zum Erlassen von strengeren Nutzungsbedingungen in Jagdbanngebieten steigt. Davon sind wir Pilotinnen und Piloten unmittelbar betroffen.

Indem auch wir geltende Bestimmungen einhalten und proaktiv einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, können wir für die Zukunft die Grundlagen unseres Sports erhalten und insgesamt weitreichendere Einschränkungen verhindern.

Im Winter und Frühling 2024 wurde im Kanton Graubünden eine Pilotphase durchgeführt, in der Hängegleiterpilotinnen- und piloten auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Verminderung von Störungen bei Brutplätzen von Greifvögeln und Uhus leisten konnten. Seit dem 15.6.24 ist die Pilotphase abgeschlossen. Derzeit werten wir die Pilotphase aus und informieren zu gegebener Zeit wieder auf der Projektwebseite und auf weiteren Kanälen.


Gesetzliche Regelungen

Dass sich die Schweiz für eine Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen muss und dass die Natur nicht stärker beansprucht werden darf, als dass sie sich wieder erneuern kann, ist in der Bundesverfassung festgehalten. Schutzgebiete sind eines der Mittel, mit dem Bund, Kantone und Gemeinden versuchen dem Biodiversitätsrückgang entgegenzuwirken und Lebensräume zu erhalten.

Die wichtigsten Regelungen in Bezug auf Natur- und Wildschutz sind im Merkblatt «Rechtliche Grundlagen» aufgeführt.

Freiwillige Vereinbarungen

Neben rechtlichen Bestimmungen gibt es freiwillige Vereinbarungen. Diese werden zwischen Hängegleitern (lokalen Clubs, Flugschulen, teilweise unter Einbezug des SHV) und der Wildhut bzw. dem kantonalen Jagdinspektorat ausgehandelt. Du findest diese in der SHV Luftraumdatenbank unter dem grünen Layer Wildlife.

Das Einhalten der Vereinbarungen ist zwar freiwillig, aber seitens des SHV sehr empfohlen. Denn die Vereinbarungen sind ein wichtiges strategisches Element des SHV für den Erhalt von Fluggebieten und eine Präventivmassnahme, um grossflächige Restriktionen zu vermeiden. Vereinbarungen tragen im wesentlich zu einem guten Verhältnis zu den Behörden bei und sind in einigen Fluggebieten die Grundbedingung für deren Fortbestand. Werden diese nicht konsequent eingehalten, schwindet bei den Behörden die Akzeptanz der Vereinbarungen als wirksames Instrument für den Naturschutz.

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