Corona Informationen

Der Bundesrat hat die Lockerungsschritte bekannt gegeben, die ab dem 26. Juni 2021 gelten.

Für die Schulung im Freien gibt es keine Einschränkungen mehr (insbesondere: keinen Abstand, keine Maske, keine maximalen Gruppengrössen). Ein Schutzkonzept ist aber notwendig ab einer Gruppengrösse von 6 Personen. Nach unserer Interpretation muss das Schutzkonzept nur noch diese Punkte beinhalten: Organisation, Hygiene und verantwortliche Person.

Für die Schulung in Innenräumen gibt es keine Abstandregeln und keine maximale Gruppengrössen mehr. Nur die Maskenpflicht bleibt bestehen. Es muss weiterhin ein Schutzkonzept vorliegen betreffend Organisation, Hygiene, Abstand und verantwortliche Person. Die Kontaktdaten müssen nur dann erhoben werden, wenn der Abstand nicht eingehalten wird und aus besonderen Gründen keine Maske getragen werden kann. Sind ausschliesslich Personen mit einem Zertifikat anwesend, entfällt die Maskenpflicht und das Schutzkonzept muss bloss Massnahmen zur Hygiene enthalten.

Für Vereinsanlässe und Wettkämpfe gilt neu auch eine maximale Gruppengrösse von 500 Personen. Zudem gelten die gleichen Regeln wie für die Schulung im Freien (siehe oben). Für Veranstaltungen in Innenräumen sind die Hausregeln massgebend.

Für Biplaceflüge gibt es keine Auflagen mehr, d.h. insbesondere die Masken ist nicht mehr obligatorisch.

Wir werden nächste Woche angepasste Schutzkonzepte auf unserer Webseite unter News aufschalten.

Kantone können weiterhin schärfere Regeln erlassen. Solche Regeln sind uns nicht bekannt.

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