Corona-Information

Der Bundesrat hat am 6. Januar über die Corona-Situation berichtet. In einer Woche wird der Bundesrat über die Weiterführung der bestehenden Massnahmen bis Ende Februar informieren.


Der Bundesrat könnte dann auch schärfere Massnahmen beschliessen. Der SHV wird sofort am 13. Januar die Situation neu analysieren und ggf. mit dem BAZL Rücksprache nehmen. Am 14. Januar informieren wir euch wieder; auch wie es mit den Prüfungen weitergeht. Unsere bisherigen Corona-Informationen gelten bis auf Weiteres. Leider ist damit absehbar, dass Biplaceflüge bis Ende Februar verboten bleiben. Wir haben auf diversen Kanälen und bei verschiedenen Entscheidungsträgern interveniert. Unsere Argumente hatten leider keinen Erfolg. Es wird argumentiert, dass die aktuell schwierige Situation keine Lockerungen zulässt. Trotzdem fahren wir mit unseren Bemühungen fort. Die Erfolgsaussichten sind aber leider nicht sehr gross. Das BAZL hat unseren Antrag auf Fristverlängerung für Speedflying-Fluglehrer gutgeheissen: Die Fristen zur Erneuerung des Speedflying-Fluglehrer-Ausweises werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, sofern die Fristen zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 ablaufen.

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