Informationen zu Covid-19

Geschätzte Piloten
Der Bundesrat hat für den 16. April 2020 seine Exit-Strategie angekündigt. Wir sind natürlich nicht zuoberst auf der Prioritätenliste. Aber der SHV ist in Kontakt mit dem BAZL, damit wir angemessen berücksichtigt werden. Nach dem Entscheid des Bundesrats werden wir euch in Absprache mit dem BAZL möglichst zeitnah informieren. Wann die Kommunikation genau erfolgen wird, wissen wir noch nicht. Das hängt von einigen Faktoren ab.

Die Empfehlungen des SHV haben teils für grosse Emotionen gesorgt. In einigen Fällen wäre mehr Respekt und Toleranz sicher wünschenswert gewesen. Grösstenteils werden aber die Empfehlungen für richtig gehalten und unterstützt. Der SHV respektiert andere Meinungen und betont, dass es keine Verbote des SHV gibt. Unabhängig davon gilt noch immer die Empfehlung des Bundes, «bleibt zu Hause». Der SHV unterstützt sie.

Zwei Entscheide des Bundesrates von gestern sind relevant für Personen in Kurzarbeit und Angestellte auf Abruf:
- Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit werden nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.
- Angestellte auf Abruf: Sie hatten bisher keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte. Jetzt können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben.

Wir hoffen, dass diese schwierige Zeit rasch vorübergeht und wir auch Positives mitnehmen können.

Sportliche Grüsse
Euer SHV-Team

9.4.20

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