Neue Corona-Massnahmen
Geschätzte Fluglehrer, Biplace-Piloten und Clubpräsidenten
Die neuen Corona-Massnahmen des Bundes (gültig ab 20. Dezember 2021) betreffen bloss Tätigkeiten in Innenräumen (v.a. Kurse, Verkauf, Arbeitsplatz, Theorieprüfung). Für alle Aktivitäten im Freien gibt es keine Änderung.
Kurse: Neu gilt die 2G-Regel für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen (bisher 3G). Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Maskenpflicht verzichten (2G+: zusätzlich ein negatives Testresultat).
Verkauf: In Einkaufsläden gilt weiterhin einzig die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Zudem sollten die Hygienemassnahmen so weit wie möglich eingehalten werden.
Arbeitsplatz: Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
Theorieprüfung: Hier sind noch Abklärungen beim BAZL notwendig.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung (info(at)shv-fsvl.ch).
Sportliche Grüsse
Das SHV-Team
SHV, 21.12.2021