Corona-Informationen

Der Bundesrat hat über die neuen Corona-Massnahmen informiert. Sie gelten ab dem 1. März bis und mit 21. März.


Aus unserer Sicht unverständlich ist, dass die Biplaceflüge untersagt bleiben (Ausnahmen: Personen im gleichen Haushalt; Sonderregel Kanton Bern). Der SHV hat sich stark für eine Aufhebung des Verbots eingesetzt. Leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Das Verbot ist uns unverständlich, v.a. weil einige andere, ähnliche Aktivitäten erlaubt sind, das Biplacefliegen hingegen nicht. Das empfinden wir als unfair und ungerecht. Zwar gibt es einige andere Aktivitäten, denen genau gleiches widerfährt (alle sogenannten «Kontaktsportarten» bleiben auch im Freien verboten). Das ist aber ein schwacher Trost. Der SHV wird sich vehement dafür einsetzen, dass das Verbot beim nächsten Lockerungsschritt aufgehoben wird. Zwischenzeitlich ist eine Veränderung jedoch unrealistisch.

Für die Schulung wurde die maximale Gruppengrösse auf 15 Personen erhöht. Erlaubt sind weiterhin nur Aktivitäten, die im Freien stattfinden. Neu ist zudem, dass entweder eine Gesichtsmaske oder der erforderliche Abstand eingehalten werden muss. Beim Personentransport gibt es unverändert keine Maximalzahl, d.h. es kann jeder Platz besetzt werden.

Für die Vereinsaktivitäten gelten unverändert die gleichen Regeln wie für die Flugschulen.

Für den Breitensport sind Wettkämpfe weiterhin verboten. Bloss für die «Angehörigen eines nationalen Kaders» (unser A- und teils B-Kader der Ligen) sind Wettkämpfe mit maximal 15 Personen erlaubt. Darüber informieren die Ligen die Betroffenen direkt.

Die Prüfungen werden unverändert fortgesetzt resp. mit einer Erhöhung auf 15er Gruppen. Weiterhin können keine Biplace Doppelsitzer-Prüfungen durchgeführt werden.

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