Luftraumanpassung per 12.10.17

Per 12.10.17 wird ein weiterer Teil der europäischen Harmonisierung betreffend Luftraum in der Schweiz umgesetzt.


Jahrelang haben die Aviatik-Verbände mit dem BAZL um eine Lösung gerungen. Mehrere Terminaufschübe seit Dezember 2014, wo die SERA.5001-Regelung hätte eingeführt werden sollen, waren nötig. Nun führt das BAZL diese im Rahmen der Anpassung der VRV-L ein:
Ab dem 12.10.17 gelten im Luftraum G oberhalb von 300m AGL bereits die grossen Wolkenabstände (1.5km horizontal, 300m vertikal, 5km Sicht) analog dem Luftraum E, sofern man nicht mit einem Transponder ausgerüstet ist.
Nicht nachvollziehen wir die Tatsache, dass nun unterhalb von LS-R for gliders (Segelflugzonen) vom Boden bis 300m AGL keine Wolkenabstände und von 300m bis 600m AGL die grossen Wolkenabstände gelten, während dann in der LS-R for gliders die kleinen Wolkenabstände (100m horizontal, 50m vertikal) gelten.

Bis auf Weiteres wird an den theoretischen Prüfungen nach der alten Regelung geprüft. Der SHV ist an einem Projekt, die Fragensammlungen und Prüfungsfragen entsprechend anzupassen, welches im Laufe des 2018 umgesetzt wird.

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