XC-Contest: Flüge durch 5km-/2.5km-Zonen werden ab 1.8.18 nicht mehr toleriert

Flüge durch 5km-/2.5km-Zonen werden ab 1.8.18 nicht mehr toleriert


Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK) müssen Hängegleiter zu Flugplätzen einen Abstand von 5km, zu Heliports 2.5km einhalten, sofern sie weniger als 600m über Flugplatzhöhe unterwegs sind. Das BAZL hat schriftlich festgehalten, dass sogenannte Blindmeldungen per Flugfunk nicht zulässig sind. Diese Vorschrift der VLK geht anderen Luftraumregeln vor. Es ist also schlichtweg verboten, mittels Blindmeldungen in diese Zonen einzufliegen, es sei denn, es gibt eine entsprechende Vereinbarung (einzeln oder generell) mit dem Flugplatzleiter. Generelle Vereinbarungen, soweit dem SHV bekannt, sind auf der SHV-Homepage in der Rubrik „Sicherheit“ veröffentlicht. Im XC-Contest wurden Flüge durch 5km-/2.5km-Zonen bisher nicht gestrichen, wenn der Pilot glaubhaft machen konnte, dass er eine Blindmeldung abgesetzt habe. Der Vorstand des SHV hat nun einstimmig entschieden, dass solche Flüge nicht mehr toleriert werden können. Deshalb werden ab dem 1. August 2018 sämtliche Flüge im XC-Contest, die unterhalb von 600m durch Flugplatz-/Heliport-Zonen führen, und es keine Sonderregelung gibt, konsequent gestrichen. Bitte hilf mit Deiner Flugvorbereitung und in der Luft mit, Luftraumverletzungen zu vermeiden, auch in diesen Zonen. Gleichzeitig möchten wir auch darauf hinweisen, dass der direkte Überflug von Sportflugplätzen mit Fallschirmsprungbetrieb auch oberhalb von 600m über dem Flugplatz problematisch oder gar gefährlich sein kann. Versuche deshalb, den direkten Überflug zu vermeiden. Um Absetzpiloten zu warnen, sind rein informative Funksprüche beim Überflug natürlich erwünscht.

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