Corona-News

Der Bundesrat hat die Lockerungsschritte bekannt gegeben, die ab dem 31. Mai 2021 gelten.

Für die Schulung gilt neu eine maximale Gruppengrösse von 50 Personen (bisher 15). Draussen ist entweder der Abstand einzuhalten oder eine Maske zu tragen. Die Kontaktdaten aller Personen sind weiterhin zu erheben. Die Schulung in Innenbereichen ist neu möglich mit maximal 50 Personen (bisher 15) und einer Kapazitätsbegrenzung auf die Hälfte der Räumlichkeit (bisher ein Drittel). In den Innenräumen gilt weiterhin eine Abstands- und Maskenpflicht.

Für Vereinsanlässe und Wettkämpfe gilt neu auch eine maximale Gruppengrösse von 50 Personen. Entweder ist der Abstand einzuhalten oder eine Maske zu tragen.

Bei Biplaceflügen ist keine Maske zu tragen, wenn ein Pilot pro Tag mit maximal 3 verschiedenen Passagieren fliegt. Sind es mehr als 3 Passagiere pro Tag, ist immer eine Maske zu tragen. Nicht dazu gezählt werden jedoch Passagiere mit Jahrgang 2001 und jünger. Bei Flügen mit diesen Passagieren ist nie eine Maske notwendig.

Die bisherigen Schutzkonzepte sind anzupassen. Auf eine neue Vorlage verzichtet der SHV, weil die bestehenden individuellen Konzepte sehr einfach anzupassen sind.

Kantone können weiterhin schärfere Regeln erlassen. Solche Regeln sind uns nicht bekannt.

Der Bundesrat hat angekündigt, dass das nächste Öffnungspaket per 1. Juli 2021 kommen wird.

Meteo-SHV
Shop
Airspace
E-Learning
New Shop