Corona-Informationen

Der Bundesrat hat die bestehenden Corona-Massnahmen bis Ende Februar verlängert und zusätzliche Massnahmen ab Montag, 18. Januar 2021 beschlossen.


Biplaceflüge bleiben bis Ende Februar untersagt (Ausnahmen: Personen im gleichen Haushalt; Sonderregel Kanton Bern). Leider hatten unsere Bemühungen für eine Aufhebung des Verbots nicht den gewünschten Erfolg. Es wird unverändert festgehalten, dass die aktuell schwierige Situation keine Lockerungen zulässt. Eine Zulassung der Biplaceflüge vor Ende Februar ist deshalb nicht realistisch. Der SHV bleibt aber am Thema dran und versucht, Verbesserungen zu erreichen. Der Bund hat die Härtefall-Entschädigung wesentlich ausgebaut. Unten sind die Links zu den Informationen des Bundes. Für Biplacepiloten ist wesentlich, dass der Bund Biplaceflüge ab dem 29. Oktober 2020 verboten hat. Seit diesem Datum sind Kontaktsportarten verboten. Für die Schulung und den Sport im Freien hat der Bundesrat keine strengeren Massnahmen beschlossen. Deshalb ist unserer Ansicht nach die Flugschulung in Gruppen à maximal 5 Personen unverändert möglich. Wie bisher müssen jederzeit alle Regeln eingehalten werden und ein Schutzkonzept ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Aufgrund der unsichereren rechtlichen Situation hat der SHV die Prüfungen Ende Dezember sistiert. In der Zwischenzeit ist eine klärende Antwort des BAZL eingegangen: Der SHV darf Prüfungen durchführen. Wir werden nun die notwendigen Abklärungen für die Wiederaufnahme der Prüfungen treffen. Selbstverständlich müssen auch an den Prüfungen jederzeit alle Regeln eingehalten werden. Der SHV informiert die bereits angemeldeten Kandidaten direkt und alle Fluglehrer nächste Woche.

Links Entschädigungen und Unterstützungen Bund

Bestätigung Verbot Biplaceflüge

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