Neue Corona-Massnahmen

Neue Corona-Massnahmen

Geschätzte Fluglehrer, Biplace-Piloten, Clubpräsidenten

Der Bundesrat hat per 13. September 2021 neue Corona-Massnahmen erlassen. Auf Basis der Erläuterungen des Bundes und verschiedener Dachverbände haben wir diese Massnahmen interpretiert. Zudem haben wir das Musterschutzkonzept erneuert.

Flugschulung: Für Flugschulung draussen gibt es keine Einschränkungen. Es braucht aber ein Schutzkonzept, das u.a. eine zuständige Person und nennt und beschreibt, wie die Hygieneregeln umgesetzt werden. Muss ein Briefing drinnen stattfinden, ist es streng genommen eine Schulung in einem Innenbereich (siehe unten). Falls alle ein Zertifikat haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen. Ohne Zertifikatspflicht sind der Meinung, der Schutzzweck wird ausreichend erfüllt, wenn bei maximal 30 Teilnehmern die Regeln zu Abstand, 2/3-Nutzung der Kapazität, Maske, Hygiene, Namen der Teilnehmer eingehalten werden.

Transport im Bus: Der private Transport unterliegt keinen Einschränkungen. Nur im öffentlichen Verkehr ist eine Maske zu tragen. Definition öffentlicher Verkehr: Der Verkehr, der eine Konzession benötigt. Der private Transporteur kann aber selbst entscheiden, welche Regeln gelten. So gibt es bspw. Busunternehmen, die ein Zertifikat verlangen, andere verlangen das Tragen einer Maske.

Schulung in Innenbereichen: Auch dieser Schulungsbetrieb muss Teil des Schutzkonzepts sein. Ist das Angebot auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt, gelten abgesehen von den Hygieneregeln keine Einschränkungen. Das Schutzkonzept nennt eine zuständige Person und beschreibt, wie die Zertifikate kontrolliert und die Hygieneregeln umgesetzt werden. Ist das Angebot allen Personen offen, gilt folgendes:

  • Maximal 30 Personen sind anwesend.
  • Die Personen sind namentlich bekannt.
  • Bei Kursen an mehreren Tagen muss die Gruppe beständig sein, d.h. die Zusammensetzung der Gruppe darf sich nicht ändern.
  • Die Kapazität des Raumes wird zu maximal 2/3 genutzt.
  • Es ist eine Maske zu tragen und der Abstand ist nach Möglichkeit einzuhalten.
  • Es darf nichts konsumiert werden.
  • Das Schutzkonzept nennt eine zuständige Person und beschreibt, wie diese Regeln und die Hygieneregeln umgesetzt werden.
  • Der Kursleiter darf an verschiedenen Gruppen teilnehmen.

Biplace-Flüge: Keine Einschränkungen, abgesehen von einem Schutzkonzept, das die zuständige Person nennt und die Hygieneregeln beschreibt.

Theorieprüfungen: Die Betreiber der Prüfungslokale legen die Regeln fest. Je nach Lokalität gelten demnach unterschiedliche Regeln. Der SHV klärt diese Regeln ab und informiert danach die bereits angemeldeten Kandidaten. Zudem werden auf der Online-Anmeldung die notwendigen Informationen publiziert. Der SHV hat die Aufsichtsbehörde angefragt, ob übergeordnete Regeln zur Anwendung kommen. Gegebenenfalls müssen die Regeln erneut geändert werden.

Wettbewerbe: Unsere Wettbewerbe finden ja ausschliesslich in Aussenbereichen statt. Für sie gibt es keine Einschränkungen. Das Schutzkonzept nennt eine zuständige Person und beschreibt, wie die Hygieneregeln umgesetzt werden.

Clubanlässe in Innenräumen: Hier gilt das gleiche wie für Schulung in Innenbereichen.

Alter: Personen unter 12 Jahre müssen keine Maske tragen und Personen unter 16 Jahren müssen kein Zertifikat vorweisen.

Ein Musterschutzkonzept findet ihr auf unserer Webseite unter News.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung (info@shv-fsvl.ch).
 

Sportliche Grüsse
Das SHV-Team

SHV, 14.09.2021

 

Mustervorlage Schutzkonzept
 

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