Corona-Informationen

Der Bundesrat hat heute (19. März 2021) die Lockerungsschritte bekannt gegeben, die ab dem 22. März 2021 gelten.


Fast alle Einschränkungen bleiben bestehen. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit dem Anstieg der Fallzahlen. Sehr enttäuschend ist, dass Biplaceflüge weiterhin nicht zulässig sind (Ausnahmen: Personen, die im gleichen Haushalt leben; Passagiere mit Jahrgang 2001 und jünger). Das Biplace-Verbot ist unverständlich und unverhältnismässig. Die Einordnung des Biplacefliegens als Sportart ist nicht richtig. Der SHV wird sich weiterhin dagegen wehren und prüft, welche Schritte eine Wirkung erzielen können. Am 14. April will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

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