Biplaceflüge

Die unklare Situation in den Kantonen Wallis und Waadt hat sich geklärt.


Das Bundesamt für Sport (BASPO) hat gegenüber den Kantonen festgehalten, dass Kantone Biplaceflüge nicht zulassen können. Die beiden Kantone haben dies bestätigt. Das heisst, in der ganzen Schweiz gelten die gleichen Regeln.

Das BASPO hat aber die Regeln präzisiert: Neu dürfen Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger als Passagiere mitfliegen. Der Pilot muss eine Maske tragen. Für die jungen Passagiere ist die Maske zwar nicht obligatorisch, aber vom Bund empfohlen. Unverändert zulässig Flüge mit Personen jeglichen Alters, die im gleichen Haushalt leben (keine Maskenpflicht). Bei allen Flügen sind die weiteren Regeln einzuhalten (insbesondere: wenn möglich Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, zu Hause bleiben bei Symptomen). Alle anderen Biplaceflüge bleiben untersagt.

Wir sind im Kontakt mit den Behörden und arbeiten daran, dass die Biplaceflüge mit dem nächsten Öffnungsschritt wieder zulässig werden. Ob das möglich sein wird, hängt stark von der Entwicklung der Pandemie ab.

Meteo-SHV
Shop
Airspace
E-Learning
New Shop