Coronakrise: Solo- und Biplace-Flüge erlaubt?

Geschätzte SHV-Mitglieder

Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates vom 16.03.2020 sind Flüge unter folgenden Umständen erlaubt:

  • Individuelle Soloflüge
  • Individuelle Biplace-Flüge, wenn Pilot und Passagier im gleichen Haushalt leben
  • Individuell bedeutet, dass es keinen gemeinsamen Ausflug geben darf, egal ob der Ausflug über einen Verein, über WhatsApp oder sonst wie organisiert wurde
  • Auf öffentliche Verkehrsmittel sollte verzichtet werden

Natürlich muss der Pilot über das notwendige Brevet verfügen.

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.

Sportliche Grüsse

Dein SHV-Team

 

 

Meteo-SHV
Shop
Airspace
E-Learning
New Shop