Update Funk


Leider hat das BAZL entschieden, keine für Hängegleiter spezifische Radiotelefonie-Ausbildung/-Prüfung (RTF) anzubieten. Um legal mit Flugverkehrsstellen funken zu dürfen, muss also weiterhin entweder die Motorflug-, Segelflug- oder Ballon-RTF erworben werden. Blindmeldungen von E-Hängegleitern auf Flugfeldern, die für Elektroflug zugelassen sind, dürfen ohne RTF-Lizenz gemacht werden. Hingegen sind Blindmeldungen und anschliessende Durchflüge von 5km-Zonen laut VLK ohne Spezialvereinbarung mit dem entsprechenden Flugplatz nicht zulässig.

Bitte beachte das Update unseres Funk-Infoblatts.

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