Alp Schrina: Positives Urteil des Bundesgerichts


Alp Schrina: Positives Urteil des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Piloten grundsätzlich das Recht haben, Beschwerde gegen eine behördliche Schliessung eines Startplatzes zu führen.

Beim Urteil geht es um das Nutzungsverbot auf der Alp Schrina / SG. Die St.Galler Instanzen haben Beschwerden gegen das Nutzungsverbot aus formellen Gründen abgewiesen. Die Betroffenen seien gar nicht legitimiert, eine Beschwerde einzureichen. Der SHV hat zusammen mit den Beteiligten den St.Galler Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Zwar geht es beim Urteil «nur» um die Berechtigung, gegen ein solches Nutzungsverbot Beschwerde zu erheben. D.h. es geht nicht um das Nutzungsverbot an sich. Aber das Urteil des Bundesgerichts ist sowohl für diesen Fall als auch generell bedeutend. Denn lokal ansässige Pilotinnen und Piloten oder Flugschulen mit einer direkten ökonomischen Betroffenheit sind berechtigt, gegen eine behördliche Schliessung eines Fluggebiets Beschwerde zu erheben. Allerdings wurde im Urteil die Beschwerdeberechtigung der lokalen Piloten abgelehnt, weil es sich (noch) nicht um ein definitives Verbot handelt. Trotzdem ist das Urteil für die Hängegleiter sehr positiv. Der Weiterzug ans Bundesgericht hat sich gelohnt.

Der SHV dankt allen Beteiligten für ihre wertwolle Unterstützung. Nun wird das weitere Vorgehen geprüft.

 

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