Alp Schrina: Startverbot und Beschwerde

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen hat den Rekurs gegen das Startverbot auf der Alp Schrina abgewiesen. Der SHV bedauert diesen Entscheid sehr und kann ihn auch nicht nachvollziehen. Der SHV unterstützt deshalb die Beschwerde gegen den Entscheid. Die Erfolgsaussichten sind schwierig einzuschätzen. Allzu grosse Erwartungen dürfen wir nicht haben. Dennoch hält es der SHV für richtig und wichtig, gegen das allgemeine Nutzungsverbot vorzugehen.

Die Gemeinde teilt in ihrer Medienmitteilung mit, dass das Startverbot ab sofort gilt. Siehe unten. Sobald wir Neuigkeiten haben, kommunizieren wir wieder.

Allfällige Fragen könnt ihr per E-Mail an info(at)shv-fsvl.ch senden.

Medienmitteilung der Gemeinde Walenstadt

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