Zusammen mit HELVETIA hat der Schweizerische Hängegleiter-Verband Versicherungen exklusiv für seine Mitglieder konzipiert.
Versicherungen
- Pilot
- Infos
Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Art.13) ist in der Schweiz eine Piloten-Haftpflichtversicherung für Halter von Hängegleitern obligatorisch. Konkret ist eine Piloten-Haftpflichtversicherung obligatorisch:
- sobald du mit deinem eigenen Hängegleiter fliegst, auch schon während der Ausbildung in der Flugschule !
- bei jedem Flug nach Erlangen des Brevets, unabhängig wer der Besitzer des Hängegleiters ist (auch mit Material der Flugschule) !
Der Versicherungsschutz gilt in beiden Fällen erst ab Bezahlung der Prämie.
Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).
- Grundversicherung
Haftpflichtversicherung Pilot
- Deckt Ansprüche aus Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden & Zusammenstössen in der Luft
- CHF 82.50 / Jahr
- Garantiesumme: CHF 10 Mio.
- Unfallversicherung
Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.
Unfallversicherung
Normalerweise ist jeder Schweizer durch seine normale Unfallversicherung gedeckt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Versicherung speziell für Hängegleiterunfälle abzuschliessen. Genaueres kannst Du den AVB oder aus den Empfehlungen des SHV entnehmen.
- Bergung Fluggerät
Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.
Bergung des Fluggeräts
- Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
- CHF 28.- / Jahr
- Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
- Infos
- Biplace
- Infos
Eine spezielle Biplace-Versicherung ist bereits während der Biplace 1 Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Versicherung schützt nicht nur den Passagier, sondern auch den Piloten und ist wichtig für das Image unseres Sports.
Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).
- Grundversicherung
Haftpflichtversicherung Biplace-Pilot
Diese Versicherung umfasst die Leistungen der normalen Piloten-Versicherung (Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden und in der Luft) und gilt zusätzlich als Haftpflichtversicherung gegenüber den Passagieren.
Welche Versicherung ist für dich die richtige? Entscheidend ist, wie oft du gewerbliche Flüge machst:
Preise gültig bis 31.12.2024
Piloten ohne oder mit wenigen gewerblichen Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace Fluglehrer CHF 5 mio CHF 164.- CHF 260.- Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge CHF 13.60 (Heft à 10 Coupons = CHF 136.-)
Preise gültig ab 01.01.2025Piloten ohne oder mit wenigen gewerblichen Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace CHF 5 mio CHF 257.- Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge CHF 21.40 (Heft à 10 Coupons = CHF 214.-)
Preise gültig bis 31.12.2024Piloten mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace Fluglehrer CHF 5 mio CHF 616.- CHF 672.-
Preise gültig ab 01.01.2025Piloten mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace CHF 5 mio CHF 967.-
Wann ist ein Flug gewerblich?Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Du verdienst etwas am Flug. D.h. der Passagier bezahlt nicht nur die Kosten des Piloten (Material, Versicherungsprämien, Transporte am Boden, Start-/ Landeplatzgebühren etc.), sondern auch ein Honorar.
- Du (oder das Unternehmen für das du tätig bist) bietest Biplace-Flüge für eine grundsätzlich unbeschränkte Anzahl Personen an. D.h. du fliegst nicht nur mit Freunden und Bekannten, sondern auch mit Personen, die dir unbekannt sind.
Massgebend ist die Sichtweise des Passagiers. So ist der Flug auch dann gewerbsmässig, wenn der Pilot selbst keine Werbung macht und kein Honorar erhält, aber die Flugschule/der Biplace-Anbieter, in dessen Auftrag er den Flug durchführt, die beiden Bedingungen erfüllt.
- Unfallversicherung
Unfallversicherung
Besonders bei häufigen Flügen mit ausländischen Passagieren ist eine Unfallversicherung sinnvoll.
Die Haftpflichtversicherung deckt nur dann Schäden, wenn der Pilot einen Fehler begangen hat. Verletzt sich der Passagier ohne Verschulden des Piloten, kommt die Unfallversicherung des Passagiers zum Zug. Namentlich bei ausländischen Passagieren ist das problematisch, weil sie oft ungenügend unfallversichert sind. V.a. bei Passagieren von ausserhalb der EU verweigert ein Spital die Behandlung, wenn der Passagier keine hohe Vorauszahlung leistet.
Preise gültig bis 31.12.2024
Deckung Prämie Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
(in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)CHF 396.- Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-CHF 1'107.-
Preise gültig ab 01.01.2025Deckung Prämie Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
(in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)CHF 622.- Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-CHF 1'738.- - Bergung Fluggerät
Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.
Bergung des Fluggeräts
- Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
- CHF 28.- / Jahr
- Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
- Infos
- Fluglehrer
- Infos
Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).
- Grundversicherung
Haftpflichtversicherung Fluglehrer
Diese Versicherung umfasst die Leistungen der Piloten- und der Biplace-Versicherung. Zusätzlich sind Ansprüche von Flugschülern gegenüber dem Fluglehrer und seinen Flughelfern gedeckt.
Preise gültig bis 31.12.2024
Fluglehrer ohne oder mit wenigen gewerblichen Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Fluglehrer CHF 5 mio CHF 260.- Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge CHF 13.60 (Heft à 10 Coupons = CHF 136.-)
Preise gültig bis 31.12.2024Fluglehrer mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Fluglehrer CHF 5 mio CHF 672.-
Preise gültig ab 01.01.2025Fluglehrer ohne oder mit wenigen gewerblichen Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Fluglehrer CHF 5 mio CHF 408.- Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge CHF 21.40 (Heft à 10 Coupons = CHF 214.-)
Preise gültig ab 01.01.2025Fluglehrer mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen:
Garantiesumme für Schäden von Passagieren Fluglehrer CHF 5 mio CHF 1'055.- - Unfallversicherung
Besonders bei häufigen Flügen mit ausländischen Passagieren ist eine Unfallversicherung sinnvoll.
Die Haftpflichtversicherung deckt nur dann Schäden, wenn der Pilot einen Fehler begangen hat. Verletzt sich der Passagier ohne Verschulden des Piloten, kommt die Unfallversicherung des Passagiers zum Zug. Namentlich bei ausländischen Passagieren ist das problematisch, weil sie oft ungenügend unfallversichert sind. V.a. bei Passagieren von ausserhalb der EU verweigert ein Spital die Behandlung, wenn der Passagier keine hohe Vorauszahlung leistet.
Preise gültig bis 31.12.2024
Deckung Prämie Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
(in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)CHF 396.- Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-CHF 1'107.- Preise gültig ab 01.01.2025
Deckung Prämie Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
(in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)CHF 622.- Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-CHF 1'738.- - Bergung Fluggerät
Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.
Bergung des Fluggeräts
- Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
- CHF 28.- / Jahr
- Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
- Infos
- Flugschulen und Händler
- Halterhaftpflicht
Haftpflicht als Halter von Flugmaterial
Obligatorische Deckung für alle, die Flugmaterial ausleihen.
Beispiel: Erhält ein Flugschüler für eine begrenzte Zeit einen Gleitschirm (für die ersten 20 Flüge bspw.), bleibt die Flugschule Halter des Gleitschirms. Die Flugschule ist gesetzlich verpflichtet, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Preise gültig bis 31.12.2024
Prämie: CHF 283.- / Jahr. Für SHV-Flugschulen gratis.
Preise gültig ab 01.01.2025
Prämie: CHF 444.- / Jahr. Für SHV-Flugschulen gratis.
Bitte bestellte diese Deckung via E-Mail bei info(at)shv-fsvl.ch.
- Betriebshaftpflicht
Preise gültig bis 31.12.2024
Betriebshaftpflichtversicherung für Flugschulen
Umfasst die Haftpflicht aus dem Schulbetrieb, inklusive der Vermittlung von Passagierflügen.
Bei Garantiesumme CHF 3 Mio: CHF 226.- / Jahr
Bei Garantiesumme CHF 5 Mio: CHF 384.- / JahrBetriebshaftpflichtversicherung für Händler
Deckt die Betriebshaftpflicht aus Tätigkeiten wie Handel, Verkauf, Service und Unterhaltsarbeiten.
Bei Garantiesumme CHF 5 Mio: CHF 283.- / Jahr
Bei Garantiesumme CHF 10 Mio: CHF 407.- / Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung für FlugschulenPreise gültig ab 01.01.2025
Umfasst die Haftpflicht aus dem Schulbetrieb, inklusive der Vermittlung von Passagierflügen.
Flugschulen CHF 3 Mio Garantiesumme für Schäden CHF 355.- CHF 5 mio Garantiesumme für Schäden CHF 603.-
Betriebshaftpflichtversicherung für HändlerPreise gültig ab 01.01.2025
Deckt die Betriebshaftpflicht aus Tätigkeiten wie Handel, Verkauf, Service und Unterhaltsarbeiten.
Händler CHF 5 Mio Garantiesumme für Schäden CHF 444.- CHF 10 mio Garantiesumme für Schäden CHF 639.- Genaueres kannst Du den AVB oder aus den Empfehlungen des SHV entnehmen. Bitte bestellte diese Deckung via E-Mail an info(at)shv-fsvl.ch.
- Bergung Fluggerät
Preise gültig bis 31.12.2024
- Deckt die Bergung des ausgeliehenen Fluggeräts (Flugschüler) inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
- CHF 57.- / Jahr
- Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
Preise gültig ab 01.01.2025
- Deckt die Bergung des ausgeliehenen Fluggeräts (Flugschüler) inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
- CHF 89.- / Jahr
- Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
- Halterhaftpflicht
- Rega
Die Rega ist keine Versicherung - eine Rega-Mitgliedschaft ist weder ein Ersatz für die Piloten-Haftpflichtversicherung, noch für die Bergungs-Versicherung! Wir empfehlen aber all unseren Mitgliedern, Rega-Gönner zu werden.
FAQ
- Ab wann brauche ich eine Piloten-Haftpflichversicherung?
Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Art.13) ist in der Schweiz eine Piloten-Haftpflichtversicherung für Halter von Hängegleitern obligatorisch. Konkret ist eine Piloten-Haftpflichtversicherung obligatorisch:
- sobald du mit deinem eigenen Hängegleiter fliegst, auch schon während der Ausbildung in der Flugschule !
- bei jedem Flug nach Erlangen des Brevets, unabhängig wer der Besitzer des Hängegleiters ist (auch mit Material der Flugschule) !
Der Versicherungsschutz gilt in beiden Fällen erst ab Bezahlung der Prämie.
- Auf wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft solltest du möglichst bis Ende September, aber spätestens bis 15. Dezember schriftlich kündigen.
- Wer bezahlt die Bergung bei einem Unfall oder bei einer Baumlandung?
Die Bergung des Piloten wird von der Unfallversicherung übernommen. Das gilt auch, wenn der Pilot unverletzt ist.
Unfallversicherung über die Krankenkasse: mit der KK klären, eine Zusatzversicherung ist nötig.
Die Selbstbefreiung bei einer Baumlandung kann sehr gefährlich sein. Deshalb gilt: Ist die Situation stabil und eine Selbstbefreiung nicht sehr sicher, Rettung rufen und warten.
Die Bergung des Fluggeräts bezahlt die Unfallversicherung nicht. Hierfür kann eine separate Versicherung des SHV abgeschlossen werden.
- Ich bin Rega-Gönner. Brauche ich trotzdem eine Pilotenversicherung?
Ja!
Die Rega rettet Dich im Notfall und wenn Du Rega-Gönner bist, kann sie Dir eventuell verbleibende Rettungskosten erlassen (siehe Rega Gönnerbestimmungen). Aber die Rega ist keine Versicherung und deshalb weder Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Piloten-Haftpflichtversicherung noch für die Bergungsversicherung des Piloten.
- Wer kann sich über den SHV bei Helvetia versichern?
Nur Aktivmitglieder des SHV mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit. Werden allerdings im Ausland die dort gültigen Vorschriften verletzt, könnte es zu Leistungskürzungen kommen.
- Dauer der Versicherung?
Anfang Januar bis Ende Dezember. Gültigkeit erst nach erfolgter Bezahlung.
- Muss ich ein homologiertes Gerät fliegen?
Nein, alle Hängegleiter, gleichgültig ob homologiert oder nicht, sind von der Versicherung gedeckt.
- Muss der Halter jeden seiner einzelnen Hängegleiter versichern?
Nein, aber es dürfen nie zwei Hängegleiter mit der gleichen Versicherung gleichzeitig geflogen werden.
- Bin ich auch bei der Teilnahme an Wettbewerben versichert?
Ja. Bei grobfahrlässigem Fliegen können die Leistungen gekürzt werden, wie bei allen sportlichen Aktivitäten z.B. wenn ein Anfänger mit einem Hochleister fliegt.
- Sind Kollisionen in der Luft gedeckt?
Ja (gilt für Piloten, Doppelsitzer, Fluglehrer und Fluschulen, Hersteller und Händler).
- Gilt die Versicherung auch für Fallschirmspringer?
Ja. - Ab dem 1. Januar 2025 ist Fallschirmspringen nicht mehr enthalten.
- Gilt die Versicherung auch für Base-Jumping?
Nein.
- Gilt die Versicherung auch für Kitesurfen?
Nein.
- Motorflug, Motorflug im Ausland?
Fliegen mit Elektromotor ist gedeckt, auch im Ausland. Fliegen mit Benzinmotor ist gar nicht gedeckt.
- Schliesst die Doppelsitzerversicherung auch die Pilotenversicherung ein?
Ja.
- Deckt die Doppelsitzerversicherung auch Familienmitglieder?
Ja.
- Soll der Passagier vor dem Flug etwas unterzeichnen?
Wir empfehlen, dass der Passagier bestätigt: «Der Gast bestätigt, dass er die Instruktionen für Start, Flug und Landung vollständig verstanden hat. Der Gast verpflichtet sich, die Weisungen der Pilotin / des Piloten stets zu befolgen.»
Zudem empfehlen wir, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Siehe Spalte rechts.
- Ab welchem Alter ist kein Einverständnis der Eltern für einen Biplace-Flug notwendig?
Urteilsfähige Kinder ab 10 Jahren können im Rahmen ihres Taschengeldes oder bei Erwerbstätigkeit (z.B. Lehrlingslohn) ohne die Einwilligung ihrer Eltern gültige Verträge abschliessen (Art. 323 Abs. 1 ZGB). Urteilsfähig bedeutet, die Vor- und Nachteile einer Entscheidung vernünftig überdenken und abwägen zu können.
Ab 14 Jahren darf man davon ausgehen, dass der Vertrag gültig zustande kommt. Es ist empfehlenswert, mit dem Kind vorgängig ein Gespräch zu führen, um seine Motive für den Flug zu erfahren sowie seine "Reife" (Urteilsfähigkeit) einzuschätzen.
- Gilt die Fluglehrerversicherung auch für Doppelsitzerflüge?
Ja, wenn der Pilot über den nötigen Doppelsitzerausweis verfügt.
- Wie sieht es mit dem Windenschleppen aus?
Mit der Zusatzversicherung Betriebshaftpflicht Flugschulen ist der Gebrauch von Seilwinden und Schleppseilen gedeckt.
SHV-Klubs sind über die vom SHV abgeschlossene Betriebshaftplichtversicherung gedeckt.
- Hat meine Flugschule während einer Pauschalreise auch für andere sportliche Aktivitäten ausser Gleitschirmfliegen (Wandern, Velofahren, Trottinettefahren usw.) eine Haftpflicht-Deckung?
Nein, es sind nur Aktivitäten versichert, die in direktem Zusammenhang mit dem Fliegen sind. Nicht versichert sind also andere Sportaktivitäten. Empfehlung: Andere Aktivitäten nicht selbst durchführen, sondern durch externe Personen leiten lassen.
- Was ist im Schadenfall zu tun?
Dem SHV ist der Schaden unverzüglich mit dem Schadenformular (siehe Spalte rechts) zu melden.
- Ich verlege meinen Wohnsitz ins Ausland
Wenn du ins Ausland ziehst, gelten die SHV-Versicherungen nicht mehr. Schliesse eine Versicherung im neuen Land ab. Informationen dazu erhältst du am besten beim nationalen Hängegleiter-Verband. Beweist du deinen dauerhaften Wegzug mit der offiziellen Bestätigung per E-Mail an den SHV, dann erhältst du pro rata die Versicherungsprämie zurück.
- Ich beschädige meinen Hängegleiter.
Es braucht eine Zusatzversicherung «Vollkasko». Wir empfehlen Helvetia.
- Ich habe einen ausgeliehenen Hängegleiter beschädigt.
Es braucht eine Zusatzversicherung «Vollkasko». Wir empfehlen Helvetia.